FAQ

Häufige Fragen zu spotAR

Die Fragen, die in Gesprächen mit Städten, Tourismusorganisationen und Bildungsträgern tatsächlich kommen — inklusive der beiden, die sonst niemand öffentlich beantwortet: Förderfähigkeit und was nach Ablauf der Lizenz mit Ihren Inhalten passiert.

Nutzung und Technik

Brauchen Besucher eine App?
Nein. spotAR ist eine WebAR-Plattform: Besucherinnen und Besucher scannen einen QR-Code oder öffnen einen Link, und das Augmented-Reality-Erlebnis startet direkt im mobilen Browser. Es gibt keinen App-Store-Umweg, keine Installation, keine Registrierung und keine Updates. In Soest hat allein der Wegfall dieser Download-Hürde die tägliche Nutzung von rund 50 auf rund 200 Personen vervierfacht.
Funktioniert das auf allen Smartphones?
spotAR läuft auf allen gängigen aktuellen Smartphones mit iOS oder Android und einem modernen Browser — in der Regel Safari auf iPhones und Chrome auf Android-Geräten. Weil die Inhalte im Browser laufen und nicht als App installiert werden, entfallen Gerätebeschränkungen aus dem App Store. Für sehr alte Geräte oder Nutzer, die die Kamera nicht freigeben möchten, lassen sich Stationen zusätzlich als Bild-, Text- und Audioinhalte ohne AR ausspielen, sodass niemand ausgeschlossen wird.
Können wir Inhalte selbst pflegen?
Ja. Zu jedem Projekt gehört das spotAR-CMS, über das Städte, Tourismusorganisationen und Kultureinrichtungen Touren, Stationen, Texte, Bilder und Audio eigenständig anlegen und ändern — ohne Agentur und ohne Programmierkenntnisse. Übersetzungen und Vertonungen entstehen KI-gestützt direkt im CMS. Goslar hat auf dieser Basis den digitalen Stadtrundgang 2026 selbst um weitere Stationen erweitert.
Ist WebAR DSGVO-konform?
Ja. spotAR ist auf DSGVO-Konformität ausgelegt: Die AR-Inhalte laufen im Browser, das Kamerabild wird auf dem Gerät verarbeitet und nicht an einen Server übertragen, und für die Nutzung einer Tour ist kein Nutzerkonto und keine Anmeldung erforderlich. Die Daten werden auf Servern in Deutschland beziehungsweise innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Für Auftraggeber schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO ab.

Projekt, Kosten und Vergabe

Was kostet eine AR-Anwendung für eine Stadt?
Die Kosten hängen vom Projektumfang ab: von der Zahl der Stationen, den Inhalten und davon, ob 3D-Rekonstruktionen entstehen. Kleine Pilotprojekte sind ab wenigen Tausend Euro realisierbar; Premium-Projekte mit aufwendigen 3D-Rekonstruktionen liegen deutlich darüber. Abgerechnet wird als Jahreslizenz für die Plattform plus einmalige Produktionskosten für die Inhalte. Feste Listenpreise veröffentlichen wir bewusst nicht, weil sie für kommunale Projekte praktisch nie zutreffen — wir kalkulieren pro Vorhaben.
Wie lange dauert die Umsetzung eines digitalen Stadtrundgangs?
Eine kompakte Basis-Tour steht in wenigen Wochen. Projekte mit mehrsprachigen Audio-Guides und AR-Animationen brauchen etwa zwei bis drei Monate. Umfangreiche Projekte mit originalgetreuen 3D-Rekonstruktionen historischer Gebäude planen wir individuell und rechnen mit rund vier bis sechs Monaten, weil Recherche im Stadtarchiv und Abstimmung mit Fachleuten den Takt vorgeben — nicht die Technik.
Ist das über Städtebauförderung oder Tourismusförderung förderfähig?
In vielen Fällen ja. AR-Stadtrundgänge sind in der Regel als Digitalisierungs-, Tourismus- oder Kulturvorhaben förderfähig; in Nordrhein-Westfalen wurden Projekte unter anderem über Erlebnis.NRW, NEXT.IN.NRW und KulturXpand gefördert. Der digitale Stadtrundgang „RatinGo" in Ratingen wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Welches Programm im Einzelfall greift, hängt von Bundesland, Trägerschaft und Projektzuschnitt ab — wir liefern die technische Projektbeschreibung und Kostenaufstellung für den Antrag zu und beraten zur Programmwahl. Eine verbindliche Zusage kann nur die jeweilige Bewilligungsstelle geben.
Müssen wir das Projekt ausschreiben?
Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen gilt seit Januar 2026 § 75a GO NRW: Unterhalb des EU-Schwellenwerts von rund 221.000 Euro entfällt die Ausschreibungspflicht, ein Direktauftrag ist möglich. In anderen Bundesländern richtet sich das Verfahren nach dem jeweiligen Kommunal- und Vergaberecht sowie den internen Wertgrenzen des Trägers. Für Vergabeverfahren stellen wir Leistungsbeschreibungen und Referenznachweise bereit.

Laufzeit und Inhalte

Was passiert nach Ablauf der Lizenz mit unseren Inhalten?
Die Inhalte gehören dem Auftraggeber. Texte, Bilder, Audiodateien und die im Projekt erstellten 3D-Modelle geben wir am Ende der Laufzeit in gängigen offenen Formaten heraus, sodass sie weiterverwendet werden können — etwa auf der eigenen Website, im Museum oder in einem Folgeprojekt. Was an die laufende Lizenz gebunden bleibt, ist der Betrieb der spotAR-Plattform selbst: AR-Auslieferung, Hosting und CMS enden mit der Lizenz. Den konkreten Umfang der Herausgabe und etwaige Nutzungsrechte an eigens produzierten 3D-Assets halten wir im Projektvertrag fest — fragen Sie das vor Vertragsschluss ab, bei uns wie bei jedem anderen Anbieter.
Können bestehende Inhalte genutzt werden?
Ja. Vorhandenes Bild-, Text-, Audio- oder 3D-Material aus Stadtarchiv, Museum oder früheren Projekten lässt sich integrieren. Das senkt die Produktionskosten und beschleunigt den Start spürbar. Neue Inhalte lassen sich jederzeit ergänzen.
Wie viele Stationen braucht ein sinnvoller Stadtrundgang?
Das hängt von der Stadt ab. Bremen arbeitet mit fünf AR-Stationen rund um den Marktplatz, Ratingen mit 23 Stationen über das Stadtgebiet, Soest mit 42 QR-Code-Stationen in der Altstadt. Als Faustregel: Ein Rundgang sollte in 60 bis 90 Minuten zu Fuß machbar sein. Wichtiger als die Zahl ist, dass jede Station eine eigene Geschichte erzählt — Stationen ohne Inhalt fallen Besuchern sofort auf.

Frage nicht dabei?

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